Kommt es zu einer Abweichung zwischen prognostizierter Ein- oder Ausspeisung eines Bilanzkreises, muss diese durch den Bilanzkreiskoordinator ausgeglichen werden. Dies erfolgt im ersten Schritt durch den Ausgleich mit entgegengesetzt fehlprognostizierten Bilanzkreisen und im nächsten Schritt durch den Abruf von Regelenergie.
Der regelzonenübergreifende einheitliche Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) gibt die Umverteilung der anfallenden Arbeitskosten von Ausgleichs- und Regelenergie auf den Verursacher an. Der reBAP gilt seit 2010 in allen deutschen Regelzonen.
Berechnung
In jeder Viertelstunde wird die Summe der in den vier Regelzonen aufgewendete Geldmenge durch den Saldo der Energiemenge dividiert. Der Saldo des Netzregelverbunds (NRV-Saldo) setzt sich aus der eingesetzten positiven abzüglich der negativen Energie zusammen.
Das Vorzeichen des reBAP gibt die Zahlungsrichtung an. Mögliche Konstellationen sind:
Im Beschluss BK6-12-024 der Bundesnetzagentur wird mit einer Modellbeschreibung die Berechnung des reBAP dargestellt. Die Erlöse und Kosten aus der Bilanzkreisabrechnung werden in einem Deltakonto dargestellt.
Im Anschluss an die ursprüngliche Fassung zur Berechnung des reBAP kam es wiederholt zu Anpassungen. Damit soll eine stärkere Anbindung an den Intraday-Markt stattfinden. Die letzte Fassung zur Berechnung des reBAP wird auf regelleistung.net veröffentlicht.
Autoren:
Otto Dräger, Matthias Lange, Jonathan Laun, Carl Oestreich
Quellen:
http://www.50hertz.com/de/Maerkte/Regelenergie/Bilanzkreisabrechnung (14.03.18)
https://www.transnetbw.de/de/strommarkt/bilanzkreismanagement/bilanzkreisabrechnung (14.03.18)