Nach der Ausgleichmechanismus-Verordnung müssen ÜNBs seit 2010 vorrangig den eingespeisten Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) auf dem Spotmarkt zum besten Preis vermarkten, sofern dieser nicht direkt durch die Erzeuger vermarktet wird (EEG 2012). Da EE-Anlagen zu Grenzkosten nahe 0 produzieren können, sind sie in der Merit Order ganz links zu finden. Bei EE-Einspeisung verschiebt sich daher die Merit Order ohne EE-Einspeisung um die eingespeiste EE-Menge nach rechts. Dadurch kann das ursprüngliche Grenzkraftwerk nicht mehr anbieten und der Preis sinkt. Die Residuallast muss jedoch immernoch durch die konventionellen Kraftwerke ausgeglichen werden.
Kritikpunkte:
Autoren:
Otto Dräger, Matthias Lange, Jonathan Laun, Carl Östreich
Quellen:
Sensfuß, Frank (2008): Analyse zum Merit-Order Effekt erneuerbarer Energien. Karlsruhe
www.next-kraftwerke.de/wissen/strommarkt/merit-order
Schellong, Wolfgang (2015): Analyse und Optimierung von Energieverbundsystemen