In Deutschland wird jedem Bilanzkreis ein Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) zugeordnet.
Ein Bilanzkreisverantwortlicher überwacht für seinen Bilanzkreis die eingespeiste und entnommene elektrische Leistung und somit deren Bilanz nach außen (positiv, negativ, ausgeglichen). Sie streben eine ausgeglichene Bilanz an, welche im Normalfall intern selten erreicht wird, da viele Bilanzkreise besonders verbraucher- oder erzeugerstark sind. Aus diesem Grund stehen die Bilanzkreisverantwortlichen mit den Bilanzkreiskoordinatoren der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in ständigem Austausch. Die Bilanzkreiskoordinatoren sorgen für den Ausgleich von Energie zwischen den Bilanzkreisen, sodass eine ausgeglichene Gesamtbilanz im deutschen Netzregelverbund erreicht wird. Hierzu stellen die Bilanzkreisverantwortlichen Viertelstunden-Prognosen bereit, die sie bis kurz vor der Echtzeit anpassen dürfen.
Autoren:
Otto Dräger, Matthias Lange, Jonathan Laun, Carl Oestreich
Quellen:
Pachotta, Rüdiger (2017): Ausgleichsenergie. RP-Energie-Lexikon, energie-lexikon.org
Europäische Kommission (2017): VERORDNUNG (EU) 2017/2195 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem